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Das E-Rezept

Das E-Rezept kommt - Wir sind schon da!

Demnächst ist es soweit. Das E-Rezept wird in den kommenden Monaten deutschlandweit in den Artpraxen und Apotheken eingeführt. Ab dann können Patientinnen und Patienten ihre ärztliche Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel in digitaler Form in ihrer Apotheke einlösen. Das E-Rezept wird das klassische rosa Papierrezept ablösen. Es wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Zugang dazu ist über einen Code digital, per App oder über einen Papierausdruck möglich.

Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu den Rezeptdaten. Auch mit dem Ausdruck einer elektronischen Verordnung auf Papier kann das Apothekenpersonal das eigentliche E-Rezept auf digitalem Weg bearbeiten und die Patientinnen und Patienten mit den erforderlichen Medikamenten

Ihre Arztpraxis stellt Ihnen eine Verordnung elektronisch aus und legt diese in digitaler Form auf einem zentralen Server im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) sicher und verschlüsselt ab. Sie erhalten dann einen Schlüssel zu diesem Rezept (E-Rezept-Token), wahlweise auf Ihr Smartphone oder als Ausdruck auf Papier. Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik - sie heißt „Das E-Rezept". So können Sie Ihre Verordnung sicher und datenschutzkonform an Ihre Wunschapotheke weiterleiten. Das Rezept kann auch wie gewohnt in der Praxis ausgedruckt werden - nur nicht mehr als klassisches rosanes Rezept sondern mit den entsprechenden Rezeptcodes. Der Rezeptcode ähnelt einem QR-Code und enthält die Zugangsdaten zum E-Rezept. Sie können ihn der Apotheke elektronisch übermitteln oder vor Ort vorzeigen. Mit diesen Zugangsdaten („Rezeptcodes“ oder „E-Rezept-Token“) kann die Apotheke die hinterlegten Informationen herunterladen und verarbeiten.

So ist es jederzeit möglich, ein E-Rezept direkt in der Apotheke einzulösen oder Medikamente zur Abholung vorzubestellen.

Geschwindigkeit - Bearbeitung und Lieferung können sich erheblich beschleunigen.
Sicherheit - Durch die digitale Übermittlung der Rezeptdaten gibt es keine fehlerhaften oder unleserlichen Rezepte mehr.

Umweltschutz - Bei Verwendung der App fällt der Ausdruck auf Papier vollständig weg.

Nein, nicht unbedingt. Wenn Sie kein Smartphone nutzen möchten, bekommen Sie in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck, auf dem für jedes E-Rezept ein Code abgebildet ist.

Ihnen steht dafür die offizielle App der gematik „Das E-Rezept", kostenlos und werbefrei für die Verwaltung zum Download zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist ein modernes Handy / Smartphone und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) die beide NFC (Near Field Communication) fähig sind. Zu der eGK gehört ein PIN, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.

Falls die technischen Voraussetzungen nicht verfügbar sind, ist es alternativ möglich, den gedruckten E-Rezept-Token mit dem Handy zu fotografieren und an Ihre Apotheke zu senden bzw. in der Apotheke vorzuzeigen.

Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur (Gesundheitsnetz) gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Für die Verarbeitung des E-Rezepts sind bestimmte „Schlüssel“ erforderlich. Diese werden durch ein technisches Modul (Hardware Security Module), das sensible Daten hardwarebasiert schützt, erzeugt. Nur Sie, Ihr verordnende*r Arzt*in und die Apotheke, der Sie über den E-Rezept-Token den Zugriff erlauben, können Ihre Daten einsehen. Es ist alleine Ihre Entscheidung, welche Apotheke Sie auswählen und wem Sie den Schlüssel zugänglich machen.

Für einen neuen Ausdruck wenden Sie sich an Ihre Arztpraxis. Alternativ können Sie das Rezept auch in der E-Rezept-App der gematik einsehen und dann einlösen.

Ja. Wenn Sie den Ausdruck eines Rezepts haben, können sie diesen in der Apotheke vorzeigen und einlösen. Sie können die Rezeptcodes auch in Ihrer E-Rezept-App einscannen und dann in der Apotheke vorzeigen.

Sie können das E-Rezept 28 Tage nach Ausstellung in der Apotheke einlösen. Nach dieser Zeit können die die Verordnung noch als Privatrezept einlösen, erhalten aber keinen Zuschuss mehr von Ihrer Krankenkasse.
In der Datenbank werden die daten nach 100 Tagen gelöscht, unabhängig davon, ob sie genutzt wurden oder nicht.

Offene Fragen zum E-Rezept beantworten wir Ihnen gerne vor Ort in unseren Apotheken. Die Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie zusätzliche unter https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/




Die App zum E-Rezept:

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik - sie heißt "Das E-Rezept."

E-Rezept

Hier kostenlos downloaden

Apple Store - E-Rezept Google Play - E-Rezept AppGallery - E-Rezept


Alle Funktionen der App erkunden

Wie die E-Rezept-App funktioniert, zeigt dieses Video
(Video öffnet in neuem Fenster auf youtube.com)

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